Manchmal heilt ein Zahn nach einer Wurzelkanalbehandlung nicht wie erhofft: Beschwerden kehren zurück oder an der Wurzelspitze bleibt eine Entzündung bestehen. Häufige Ursachen sind übersehene Wurzelkanäle (insbesondere der sehr feine vierte Kanal bei Oberkieferseitenzähnen), eine aufgrund der komplexen Anatomie nicht ausreichenden Desinfektion oder undichte Füllungs-/Kronenränder, über die erneut Bakterien eindringen. Die gute Nachricht: Das bedeutet nicht automatisch, dass der Zahn verloren ist.
In unserer Praxis Zahnerhaltung Dortmund sind wir auf endodontische Revisionsbehandlungen spezialisiert. Ziel der Revision ist es, altes Wurzelfüllmaterial vollständig zu entfernen, das Wurzelkanalsystem gründlich zu desinfizieren und es bakteriendicht neu zu versiegeln. Diese zweite Chance für Ihren Zahn ist oft die schonende Alternative zur Zahnentfernung oder Wurzelspitzenresektion.
Revisionsbehandlungen sind anspruchsvoll und erfordern höchste Fachkompetenz. Dr. Jonas Zupanc zählt zu den knapp 90 von der DGET zertifizierten Spezialisten für Endodontie in Deutschland und verfügt somit nachweislich über umfangreiche Erfahrungen in der Revision alter Wurzelfüllungen.
Korrekt durchgeführte Revisionsbehandlungen erreichen eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit von 80-90%. So bleibt ihr natürlicher Zahn erhalten – biologisch, funktionell und ästhetisch die beste Option.
Die endodontische Revision ist oft eine schonende Alternative zur Wurzelspitzenresektion oder zur Zahnentfernung – in vielen Fällen lassen sich so Operationen vermeiden.
Zur Behandlungsplanung nutzen wir ein spezielles, hochauflösendes 3D-Röntgengerät (DVT). So erkennen wir Ursachen wie unbehandelte Kanäle, Aufzweigungen oder Risse bereits vorab. Die Behandlung erfolgt vollständig unter dem OP-Mikroskop und unter Kofferdam – für präzise, langlebige Ergebnisse.
Dank modernster Technik und unserer ausgewiesenen Expertise können wir in unserer Praxis auch schwierige Ausgangssituationen wie abgebrochene Instrumente, Stufenbildungen, tiefe Aufzweigungen oder Perforationen häufig erfolgreich behandeln.
Unter einer Revisionsbehandlung versteht man die erneute Behandlung eines bereits wurzelkanalbehandelten Zahns – z. B. wenn Beschwerden zurückkehren, eine Entzündung an der Wurzelspitze verbleibt oder das Kanalsystem nicht vollständig gereinigt bzw. abgedichtet wurde.
Nein, die Behandlung ist in vielen Fällen ohne Betäubung schmerzfrei möglich, da der Zahnnerv bei der Erstbehandlung bereits entfernt wurde. Für mehr Komfort und Sicherheit kann die Behandlung auf Wunsch unter lokaler Betäubung erfolgen. Wir beraten Sie gerne vorab.
Revisionsbehandlungen sind komplexe Therapien, die viel Erfahrung und modernste Techniken erfordern. Fachlich korrekt durchgeführt sind die Erfolgsquoten sehr gut – häufig bis zu 90%, abhängig von Ausgangsbefund, Anatomie und Vorbehandlungen
Meistens sind zwei Termine à 90-120 Minuten erforderlich, je nach Komplexität (z. B. Anzahl der Kanäle, Zustand der alten Wurzelfüllung, zusätzliche Komplikationen wie Stufen, Perforationen oder abgebrochene Instrumente, die zusätzlich behoben werden müssen).
Ja, eine endodontische Revision ist auch nach einer Wurzelspitzenresektion möglich und in vielen Fällen sinnvoll – insbesondere wenn eine bakterielle Besiedlung des Wurzelkanalsystems vermutet wird oder die vorhandene Wurzelkanalfüllung unvollständig bzw. undicht ist.
Nicht zwingend. Ist der Kronenrand dicht, können wir häufig durch die Krone behandeln. Der Zugang wird anschließend mit Komposit dauerhaft dicht verschlossen.
Oft ja. Die endodontische Revision ist eine schonende Alternative zur Zahnentfernung oder chirurgischen Maßnahmen wie einer Wurzelspitzenresektion – mit sehr guten Erfolgsaussichten.
In vielen Fällen ja, insbesondere dann, wenn die Ursache der Beschwerden/Entzündung eine bakterielle Besiedlung des Wurzelkanalsystems ist. Diese lässt sich durch eine Revisionsbehandlung meist besser und schonender beheben. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine mikrochirurgische Wurzelspitzenresektion sinnvoller ist. Wir beraten Sie gerne individuell.
Eine mikroskopische Revisionsbehandlung ist zeit- und Technik intensiv und gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Privatleistung berechnet. Wichtig: Die Kosten sind meist niedriger als für ein Implantat oder eine Brücke. Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich häufig an den Kosten.