Vitalerhaltung Dortmund –
Zahnnerv erhalten statt Wurzelbehandlung

Vitalerhaltung Dortmund –
Zahnnerv erhalten und schützen

Unter Vitalerhaltung (z. B. Pulpotomie) versteht man Behandlungen, die den Zahnnerv gezielt erhalten – anstatt ihn komplett zu entfernen. Sinnvoll ist das vor allem nach Zahnunfällen mit Nervfreilegung oder bei jungen bleibenden Zähnen mit noch nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum.
In der Praxis Zahnerhaltung Dortmund erfolgt die Vitalerhaltung mikroskopgestützt (ZEISS PROergo OP-Mikroskop), unter Kofferdam und mit bioaktiven Materialien (MTA, biokeramische Kalziumsilikate). So arbeiten wir präzise, keimarm und substanzschonend – mit besten Voraussetzungen für langfristigen Zahnerhalt.

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Wir verwenden bioaktive Kalziumsilikat-Materialien. Diese werden vom Körper nicht als fremd erkannt und fördern die Heilung.

Behandlungen zur Vitalerhaltung erfolgen bei uns konsequent unter dem ZEISS OP-Mikroskop und unter Kofferdam. So erkennen wir den Zustand des Nervgewebes, arbeiten keimarm und substanzschonend.

Die Vitalerhaltung ist Teil der Endodontie, auf die wir spezialisiert sind. Davon profitieren Sie bei Indikationsstellung, Durchführung und Nachsorge.

In geeigneten Fällen ist die Vitalerhaltung eine sinnvolle Alternative zur mikroskopischen Wurzelkanalbehandlung – besonders nach Trauma und bei Kindern und Jugendlichen. Wir beraten Sie individuell.

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Dabei wird der entzündete obere Anteil des Zahnnervs unter Betäubung entfernt, die Blutung gestillt und das verbleibende gesunde Nervgewebe mit bioaktiven Kalziumsilikaten (z. B. MTA) abgedeckt. Anschließend wird der Zahn dicht verschlossen (meist mit Komposit in Mehrschichttechnik).

Nein, die Pulpotomie erfolgt bei uns in der Praxis unter lokaler Betäubung. Kurzzeitige Empfindlichkeiten können auftreten und klingen meist rasch ab.

Wenn die Entzündung der Pulpa auf einen kleinen Teil begrenzt ist und die individuellen Befunde passen.

Bei richtiger Indikation und korrekter Durchführung unter Mikroskop und Kofferdam sind die Erfolgsaussichten sehr hoch.

Eine Pulpotomie gehört nur bei Milchzähnen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei bleibenden Zähnen erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Privatleistung. Wichtig: Die Kosten liegen meist deutlich unter den Kosten für eine mikroskopische Wurzelkanalbehandlung.

In der Regel ja, private Krankenversicherungen bzw. Zahnzusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen diese vollständig – abhängig vom individuellen Tarif.

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